Rückkehr des Staates
China liefert die „Blaupause“ für den Kampf gegen die Corona-Pandemie
von Andreas Wehr, 10. April 2020
Am 9. März 2020 schrieb die Frankfurter Allgemeine Zeitung über die Situation in Italien: „Ist das nun überzogen, angemessen oder sogar noch zu nachlässig? Die Regierung in Rom hat am Sonntag weite Gebiete Norditaliens zum Sperrgebiet erklärt. Dort sind, zunächst bis Anfang April, faktisch alle öffentlichen Veranstaltungen untersagt. (…)“ Zur Beruhigung wurde aber sogleich hinzugefügt: „Um eine Zwangsmaßnahme im Wortsinn handelt es sich bei dem Dekret nicht. Das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit wird nicht rundweg außer Kraft gesetzt. Vielmehr sollen die Bürger im Interesse des Gemeinwohls von ihrer persönlichen Freiheit vorübergehend weniger Gebrauch machen. Anders als eine Diktatur wie China muss eine Demokratie wie Italien selbst in Zeiten des Notstands die Balance zwischen Staatszwang und Bürgerfreiheit wahren.“
Das war Anfang März – also erst vor gut einem Monat, und doch ist es eine gefühlte Ewigkeit her. Inzwischen wurden nicht nur in Italien sondern in allen Ländern der EU Kontaktbeschränkungen, ja sogar Ausgangsbeschränkungen erlassen. Damit wurden die Grundrechte auf Bewegungs- und Versammlungsfreiheit erheblich eingeschränkt. Die in Deutschland in Artikel 8 des Grundgesetzes geschützte Versammlungsfreiheit wurde faktisch aufgehoben. Dies erfolgte per Verordnungen – erlassen von den Bundesländern aufgrund von Paragraph 32 des Infektionsschutzgesetzes. Zugleich haben die Landesregierungen umfangreiche Kataloge von Bußgeldern veröffentlicht, um Verstöße dagegen zu ahnden. Eine derartige Einschränkung der in der Verfassung garantierten Freiheiten hat es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nicht gegeben. Es stellt sich daher die Frage, ob diese Einschränkungen verfassungsgemäß sind.
Weltweite Einschränkungen von Bürgerrechten
Die in Deutschland ergriffenen Maßnahmen entsprechen denen vieler anderer Ländern. Am weitesten gehen die Einschränkungen in jenen Staaten, in denen das Virus die meisten Opfer fordert: in Italien, Spanien, Frankreich, Großbritannien und den USA. Aber auch in den Ländern die bisher vor dem Schlimmsten verschont blieben, etwa Dänemark, Polen, Österreich, Finnland, Ungarn, die Slowakei und Tschechien, sind die Einschränkungen rigoros – viel einschneidender als in Deutschland. In Spanien darf man nur für dringende Einkäufe oder aufgrund eines Arzttermins das Haus verlassen. Die Polizei hat das Recht, per Taschenkontrolle und durch Vorlage der Quittung zu überprüfen, ob man tatsächlich einkaufen war. In Frankreich ist man beim Gang auf die Straße verpflichtet, eine schriftliche Erklärung bei sich zu tragen, weswegen man die Wohnung verlassen hat. Sport darf man in der Öffentlichkeit nur noch zu bestimmten Tageszeiten treiben. In Polen darf man seinen Hund nur in einem Abstand bis zu 1.200 Meter von der eigenen Wohnung entfernt ausführen. Spaziergänge in Parks oder im Wald sind untersagt.
Die in Deutschland erlassenen „Kontakteinschränkungen“ sind im Vergleich dazu geradezu idyllisch. Das alltägliche Bild in den Straßen hat sich bislang kaum verändert. Weiterhin schlendert man durch Parks, joggt in Wäldern, fährt im Pulk Fahrrad, lässt sich in Gruppen, denen man auf den ersten Blick ansieht, dass es sich nicht um Familien handelt, auf Rasenflächen nieder. Polizeikontrollen bleiben angesichts der begrenzten behördlichen Kapazitäten und der Fülle an Verstößen weitgehend wirkungslos.
Was kann, was darf der Staat?
In deutschen Leitmedien gibt es politische wie verfassungsrechtliche Diskussionen darüber, inwieweit die verhängten Einschränkungen hinnehmbar bzw. überhaupt rechtens sind. Am 24. März 2020 erschien in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) unter der Überschrift „Geschlossene Gesellschaft“ ein Artikel der früheren Richterin am Bundesverfassungsgericht Gertrude Lübbe-Wolff. Darin gesteht sie dem Rechtsstaat zunächst zu, dass „er im Umgang mit eingetretenen oder absehbaren Krisensituationen mehr darf als sonst“. Doch was er konkret darf, sei eine Frage „der Verhältnismäßigkeit“, worunter die klassische juristische Praxis der Abwägung von Rechtsgütern verstanden wird. Die Autorin fragt, inwiefern das angestrebte Ziel der Pandemiebekämpfung mit den beschlossenen generellen Einschränkungen überhaupt erreichbar ist, oder ob nicht weniger drakonische Maßnahmen – etwa Einschränkungen für besonders Gefährdete – an ihre Stelle treten sollten.
Unter der Zwischenüberschrift „Unterscheidung nach Risiko“ stellt sie darüber aber nur sehr allgemeine Erwägungen an, geht es hier doch um die Bekämpfung einer Pandemie, die nicht mit juristischem sondern nur mit Hilfe von medizinischem Fachwissen möglich ist, über die sie als Juristin nicht verfügt. Am Ende ihres Artikels stellt sie aber gleichwohl die Bedeutung der politischen Entscheidung, quasi als letzter Instanz, heraus: „Die Angewiesenheit auf Fachwissen bedeutet nicht, dass über alle zu treffenden Maßnahmen der medizinische Sachverstand zu befinden hätte. Geboten ist Abwägung zwischen allen konkurrierenden Belangen. Die ist allein Sache der zuständigen staatlichen Entscheidungsträger. Genau wie die Fachleute der Medizin wissen das in aller Regel auch Politiker.“
Am 6. April 2020 wurde die verfassungsrechtliche Diskussion mit einer ganzseitigen Wortmeldung des ebenfalls früheren Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio in der FAZ fortgesetzt. War Gertrude Lübbe-Wolff einstmals auf Vorschlag der SPD Verfassungsrichterin geworden, so kam Di Fabio auf Empfehlung der Unionsparteien in diese Position. Die FAZ wahrte also mit den beiden Veröffentlichungen die parteipolitische Balance. Unter der Überschrift „An den Grenzen der Verfassung“ klagt Di Fabio zunächst über einen „expertokratischen Mainstream“. Der reiche “bis hinauf zur Weltgesundheitsorganisation (WHO) und von dort wieder zurück in die nationalen Beratungsgremien. Kritiker sprechen von einer aus dem Nichts entstandenen 'Virokratie'. Wer kannte vor Ausbruch der Krise eigentlich das Robert-Koch-Institut oder seinen Präsidenten? Anfängliche Versuche in London oder Den Haag, andere Wege der Seuchenbekämpfung einzuschlagen, wurden von tonangebenden Wissenschaftlern und im öffentlichen Meinungsraum geradezu unterbunden. Die Leugnung der Corona- Gefahren taucht bereits als Straftatbestand auf.“
Anschließend wägt aber auch Di Fabio, ganz ähnlich wie Lübbe-Wolff, das Für und Wider der beschlossenen Beschränkungen unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit der Mittel ab, um zu dem Schluss zu kommen: „Die getroffenen Maßnahmen sind also geeignet, sie sind sogar verfassungsrechtlich geboten unter dem Gedanken der Schutzpflicht des Staates für das Leben.“ Angefügt wird eine europäische Note: „Dieses Ergebnis wird noch verstärkt, wenn wir uns aus dem eigenen staatlichen Primärraum lösen und an unsere Nachbarn denken. Wenn es uns in Deutschland einerseits gelingt, Notfallkapazitäten noch weiter zu erhöhen und andererseits ihre Inanspruchnahme durch Verlangsamung der Ausbreitung zu vermindern, können wir Betten für Italiener, Spanier und Franzosen bereitstellen und Ressourcen teilen.“ Die Akzeptanz für die beschlossenen Einschränkungen soll damit erhöht werden: Es gehe auch um die in dieser Krise bereits angeschlagene EU.
Di Fabio begründet seine Entscheidung mit medizinischen Gründen, also mit dem dringenden Rat der zuvor von ihm abgetanen „Virokratie“: „Welches legitime Ziel verfolgen Bund und Länder mit ihren Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus? Sie wollen Menschenleben retten, eines der höchsten legitimen Ziele überhaupt. Welche Maßnahmen sind dazu geeignet? Das Besondere an der Covid-19-Pandemie liegt darin, dass die Ansteckung leicht über Tröpfchen- oder Schmierkontakt erfolgt, und sie dann vor allem als Lungeninfektion schwere Verläufe zeigen und in nicht geringer Zahl intensivmedizinische Maßnahmen erfordern kann. Bei rascher, bei exponentieller Verbreitung – etwa einer Verdopplung der Zahl der Infizierten innerhalb von vier Tagen – kann man auch mit einigen unsicheren Beurteilungsgrundlagen (etwa die genaue Sterblichkeitsrate) abschätzen, wann die Kapazitäten der Notfallversorgung – wie in Italien oder Spanien deutlich sichtbar – erschöpft sind.“
Der Verfassungsrechtler geht anschließend auf das zentrale Argument der Kritiker der Maßnahmen gegen die Pandemie ein, wonach es sich ja nur um eine übliche Grippewelle handele: „Der Hinweis darauf, hier liege eine den Blickwinkel verengende hysterische Reaktion vor, weil schließlich jede saisonale Grippewelle Todesopfer fordere, ohne dass auch nur annähernd vergleichbare Maßnahmen ergriffen würden, verfehlt insofern die Besonderheit der Herausforderung. Wenn ein gebrechlicher Mensch an der Grippe stirbt, dann tut er das regelmäßig nicht, weil ein Beatmungsgerät oder medizinisches Notfallpersonal fehlen.“
Mit den Wortmeldungen der beiden einflussreichen Verfassungsjuristen dürfte vorgezeichnet sein, wie das Bundesverfassungsgericht als auch die obersten Verfassungsgerichte der Länder mit den bereits jetzt vorliegenden Eilanträgen und Klagen gegen die Beschlüsse der Landesregierungen über die Kontakteinschränkungen umgehen werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden sie abgelehnt werden. Und wahrscheinlich wird man dann so manche Formulierung der beiden in den Entscheidungsgründen wiederfinden können.
Blaupausen aus China und Singapur
Ganz wohl scheint sich Udo Di Fabio bei seinen Ausführungen aber nicht gefühlt zu haben. Erinnern ihn doch die jetzt im Westen beschlossenen Maßnahmen an die Einschränkungen, die zuvor in China und anderen ostasiatischen Staaten ergriffen wurden: „Wenn sich ein Land wie China entscheidet, nach einer ersten Phase der Vertuschungspolitik die Ausbreitung der Infektionswelle mit drastischen Maßnahmen bis hin zur Abriegelung einer Region und digitaler Totalüberwachung zu verlangsamen oder gar zum Stillstand zu bringen, dann erzeugt das Nachahmungsdruck für andere Länder. China oder Singapur wirken wie ferne Blaupausen. Andere Regierungen müssen Handlungsfähigkeit zeigen: Es schlägt die Stunde der exekutiven Ermächtigung und die der charismatischen Potenz.“
Sieht man hier einmal von dem in deutschen Medien üblichen Nachtreten gegenüber China ab, wonach es angeblich anfänglich eine „Vertuschungspolitik“ betrieben habe, so konstatiert doch hier ein konservativer Verfassungsrechtler wie Di Fabio, dass dort nicht weniger als das Vorbild für die jetzige Politik des Westens zur Eindämmung des Virus zu suchen ist. Von dort kommen die „Blaupausen“, die jetzt von allen Staaten zu übernehmen sind. Einige Länder, etwa die USA, Großbritannien und Schweden, stemmten sich anfänglich noch gegen diese Erkenntnis, doch auch sie mussten am Ende beidrehen. Übrig geblieben ist jetzt nur noch der rechtsradikale brasilianische Staatspräsident Jair Bolsonaro.
China ist also das Vorbild – Singapur dürfte von Di Fabio hier wohl nur deshalb genannt worden sein, um nicht ausgerechnet ein von einer kommunistischen Partei regiertes Land positiv hervorheben zu müssen. Doch auch so dürfte diese Anerkennung des Reichs der Mitte, in der Krise richtig gehandelt zu haben, in der medialen Öffentlichkeit des Westens noch schwerer wiegen als der bereits erreichte Imagegewinn durch die Lieferungen medizinischer Ausrüstung und durch die Entsendung von Ärzten in die von der Pandemie am schwersten getroffenen Länder.
Der ideologische Kampf ist eröffnet
„Made in China“ stand auf dem Titelblatt des Magazins Der Spiegel 6/2020 vom 1. Februar 2020. Gezeigt wurde ein erschöpfter Helfer in Schutzkleidung. Voller Häme war im Heft zu lesen, dass es nun wohl vorbei sei mit dem Aufstieg zu einer Weltmacht. Es ist aber anders gekommen. Nur wenige Tage nachdem die FAZ am 9. März 2020 über die Lage in Italien schrieb: „Anders als eine Diktatur wie China muss eine Demokratie wie Italien selbst in Zeiten des Notstands die Balance zwischen Staatszwang und Bürgerfreiheit wahren“, sah sich die Regierung in Rom zu einem totalen Lockdown des gesamten öffentlichen Lebens und weiter Teile der Wirtschaft gezwungen, um nur das Schlimmste zu verhindern. Ergriffen werden mussten Maßnahmen, die jenen glichen, die China Anfang des Jahres in der Provinz Wuhan erlassen hatte.
Die dabei verordneten Mittel – die verlangte Selbstisolierung der Bewohner in ihren Wohnungen, die Pflicht jedes Einzelnen, seinen Gesundheitszustand regelmäßig zu überprüfen und weiterzumelden, die umfassende Dokumentation des Bewegungsprofils aller durch Daten-Trekking – all das waren Dinge, die in den westlichen Medien regelmäßig als Ausgeburt einer orwellschen Welt diffamiert werden. Doch sie haben sich bewährt.
Die jetzt in der Bekämpfung der Pandemie sichtbar werdenden Erfolge des Landes werfen ihr Licht auch auf andere, zuvor errungene Siege: Mit der Ein-Kind-Politik gelang es China, eine demografische Katastrophe zu verhindern. Die geplante Politik der Armutsbekämpfung erlöste mindestens 400 Millionen Menschen aus bitterster Not. Die Lenkung der Ökonomie erlaubte in der Finanzkrise 2007 bis 2009 die Auflage eines gigantischen Konjunkturprogramms, durch das erst die weltweite Krise überwunden werden konnte. Die rigorose Unterdrückung jeglichen religiösen Extremismus, vor allem des Islamismus, verhinderte das Abgleiten ganzer Provinzen in den Terrorismus. Andere Erfolge – etwa die durch Raumplanung verhinderte Zersiedelung des Landes – lassen sich hinzufügen. Gewiss, all diese Erfolge waren zugleich mit viel Härte, Ungerechtigkeiten und daraus resultierendem menschlichen Leid verbunden.
Doch wie eine Gesellschaft aussieht, in der all dies unterblieb, kann man am Beispiel Indiens sehen. Standen beide Länder am Beginn der 50er Jahre des 20. Jahrhunderts noch auf einem etwa gleich niedrigen Niveau, so ist China inzwischen eine Weltmacht geworden und kann seinen Bürgern zumindest einen bescheidenen „kleinen Wohlstand“ bieten. Indien hingegen erstickt an Überbevölkerung, ist zerrissen von religiösen Kämpfen und hat die massenhafte Armut, ja selbst den nackten Hunger, bis heute nicht überwinden können.
Aber es geht angesichts der Erfolge Chinas nicht nur um den Aufstieg eines von seiner Tradition und Kultur nur schwer zu verstehenden Landes. Der im Westen so gepflegte Hass auf das Riesenreich beruht vor allem auf der Ablehnung der zentralen Rolle des Staates bei der Organisation des Landes dort, widerspricht dies doch der zentralen Botschaft des Neoliberalismus, dass es einer gesellschaftlichen Steuerung gar nicht bedarf. Das liberale Mantra lautet vielmehr: Die Summe aller Einzelentscheidungen der Individuen ergäbe am Ende wie von selbst die ideale Welt. „There is no such thing as society“, deklarierte Margaret Thatcher 1987 in einem Interview für das Magazin Women’s Own. Das Ergebnis dieses Laissez-faire kann man in den westlichen Gesellschaften heute bewundern: Eine ungeheure Konzentration von Vermögen, wirtschaftlicher und damit auch politischer Macht bei nur ganz wenigen, nicht enden wollende Kriege, um unbotmäßige Länder in das westliche Joch zu zwingen, die offenkundige Unfähigkeit, der Klimakrise zu begegnen, das Verkommen der westlichen Demokratien zu Spektakeln. Und nun kommt noch das Versagen vieler Länder des Westens in der Bekämpfung der Pandemie hinzu.
Könnte es da nicht sein, dass immer mehr Menschen – vor allem in den armen Ländern aber auch in den westlichen wohlhabenden – sich die Frage stellen, ob das chinesische Modell am Ende nicht bessere Lösungen für die Probleme der Menschheit bietet als die sich so überlegen gebenden westlichen Gesellschaften?
Die Chance nutzen!
In der Coronakrise meldet sich auch in Deutschland der Staat zurück. Er zeigt sich als Ordnungsmacht, der nicht allein nur dem Einzelnen Einschränkungen zum Schutze Aller auferlegt, sondern vor allem tief in das Wirtschaftsleben eingreift. Die konkrete Anerkennung des Schutzes des Lebens erfordert das öffentliche Eingreifen und die öffentliche Kontrolle. Verlangt wird nicht weniger als die Duldung eines Handelns gegen die Logik der kapitalistischen Ökonomie, denn nur so lässt sich menschliches Leben retten.
Doch die in Deutschland ergriffenen Maßnahmen blieben halbherzig und sie begünstigen, wie schon der Finanzkrise, einseitig Banken und die Unternehmen. Anstatt, wie in China gegenüber den Staatsunternehmen geschehen, die Entlassung von Beschäftigten zu verbieten, setzt man hier vor allem auf Kurzarbeitergeld, was nichts anderes als eine weitere Subventionierung der Unternehmen bedeutet. Nicht anders ist es auf Ebene der EU: Der von der Europäischen Zentralbank verkündete Aufkauf von Wertpapieren der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft zielt darauf, den Eigentümern von Aktien und Finanztiteln ihre üblichen Gewinne auch in Zukunft zu garantieren.
Und doch, kaum waren diese Maßnahmen erlassen, organisierte sich bereits massiver Widerstand der Eigentümer an den Produktionsmitteln dagegen. Ungeachtet weiterhin hoher Infektionszahlen wird täglich der Druck auf die Regierungen des Bundes und der Länder erhöht, möglichst schnell die Beschränkungen wieder aufzuheben. Die Alternative, die sich hier stellt, heißt im wortwörtlichen Sinne: Geld oder Leben!
Die für eine andere, sozialistische Gesellschaftsordnung Eintretenden sollten alle im Interesse des Lebens und gegen das kapitalistische Eigentum gerichteten Maßnahmen verteidigen und als Chance begreifen, um den gegenwärtigen bürgerlichen Staat in jene „Gemeinschaft der Citoyens“ umzuwandeln, von der bereits Hegel sprach.
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