Europa als Nation?

Es soll hier von der Tatsache ausgegangen werden, dass die Europäische Union (EU) kein Staat und auch kein staatsähnliches Gebilde ist. Daraus ergibt sich die Frage, ob Europa überhaupt eine kollektive Identität, vergleichbar den Nationen, hervorbringen kann, ob es demnach - um es verkürzt und zugespitzt auszusprechen - ein europäisches Bewusstsein bzw. einen europäischen Patriotismus ohne Staat geben kann. Wenn hier also die Frage „Europa als Nation?“ gestellt wird, so geschieht dies unter Berücksichtigung des Aspekts, inwieweit mit der EU bereits eine „Projektionsfläche politischer Imagination“[1] geschaffen wurde. Und von der Beantwortung dieser Frage hängt einiges ab. Kann man sie nämlich bejahen, so wäre diese „Projektionsfläche“ auch ein Ort des Kampfes um Hegemonie, möglicherweise sogar ein sehr wichtiger Ort.

  

Die Europaideologie als Versuch der Konstruktion einer kollektiven Identität

 

Auf der Suche nach Antworten auf diese Frage kann man nicht die Maßstäbe anlegen, die bei der Bildung kollektiver Identitäten für Nationalstaaten gelten. Die auf europäischer Ebene anzutreffenden Identitäten sind sehr viel unschärfer gefasst und ideologischen Konstrukten nicht unähnlich wie dem „Westen“, der „westlichen Wertegemeinschaft" oder auch der "atlantischen Gemeinschaft" und – noch allgemeiner – der „freien Welt. Ähnlich unbestimmt und allgemein sind solche Konstrukte wie das „europäische Sozialmodell“, die „leise Supermacht“ eines Jeremy Rifkin, aber auch die „christliche" bzw. „christlich/jüdische Werteordnung" oder das ein wenig aus der Mode gekommene "Abendland". All diese Begriffe spielen als ideologische Setzungen bei der Konstruktion einer europäischen kollektiven Identität eine Rolle, wobei sich die Akzente immer wieder ändern. Gegenwärtig erleben wir im Zusammenhang mit der Diskussion über einen möglichen Beitritt der Türkei zur EU und der Abgrenzung gegenüber der islamischen Welt sogar eine Wiederauferstehung des „christlichen Abendlandes“.

 

Bewegt man sich auf diesen Projektionsflächen politischer Imagination, so kann man sehr wohl von einer gewissen europäischen kollektiven Identität sprechen. Mehr noch: Es findet sich in der EU bereits ein konkretes und stabiles Gerüst, mit dessen Hilfe eine solche kollektive Identität errichtet werden soll. Denken wir etwa an die blaue Flagge der Union mit dem Kranz der 12 goldenen Sterne, 1986 vom Europarat übernommen. 1986 war übrigens ein sehr wichtiges Jahr für die EU. Im Februar jenes Jahres wurde die "Einheitliche Europäische Akte" von den Außenministern der Mitgliedstaaten unterzeichnet. Damit wurde der Binnenmarkt auf den Weg gebracht, und zugleich wurde erstmals das Prinzip der Mehrheitsentscheidung im Europäischen Rat verankert. Die mit dieser Vertiefung der Integration verbundene Einschränkung der Souveränitätsrechte der Mitgliedstaaten machte offensichtlich die Schaffung neuer, eine europäische Identität stiftender Symbole erforderlich. Nun besitzen zwar auch andere internationale Organisationen eigene Flaggen - etwa die Vereinten Nationen oder die NATO - doch verfügen sie nicht, wie die EU, zugleich über einen eigenen Gedenktag, den Europatag am 9. Mai, eine eigene Hymne, die "Ode an die Freude" aus der Neunten Symphonie von Ludwig van Beethoven, und über einen eigenen Leitspruch – „In Vielfalt geeint". Diese Symbole der Union waren in Artikel I-8 des Verfassungsvertrages zusammengefasst worden. In jenem Artikel hieß es auch: "Die Währung der Union ist der Euro", wobei dies - zumindest gegenwärtig - eine Anmaßung ist, hat doch bisher nur eine Minderheit von 13 der 27 Staaten der EU den Euro als Währung eingeführt.

 

Man darf nicht unterschätzen, welche Bedeutung es hatte, dass die vorgenannten Symbole der Europäischen Union mit dem Verfassungsvertrag vertraglich verankert werden sollten. In der niederländischen Auseinandersetzung um das Referendum über jenen Verfassungsvertrag spielte dies eine wichtige Rolle, wurde doch die Festlegung auf Flagge, Hymne, Leitspruch und Gedenktag als Ausdruck des definitiven Willens der europäischen Eliten begriffen, einen „Superstaat“ zu errichten. Aus diesem Grund forderte denn auch der niederländische Außenminister Bernard Bot, dass in einem neuen Vertrag auf einen Bezug zu Flagge und Hymne verzichtet werden sollte.[2] Diese Forderung wurde erfüllt. Der neue Lissabonner Vertrag ist wohl zu mehr als neunzig Prozent mit dem alten Verfassungsvertrag identisch, aber europäische Flagge, Hymne, Leitspruch und Gedenktag kommen in ihm nicht mehr vor.  

 

In der niederländischen Diskussion spielte auch die Tatsache eine große Rolle, dass sich die EU überhaupt eine Verfassung geben wollte, ist doch dieses Recht ausdrücklich Staaten vorbehalten. Der Verfassungsrechtler Armin von Bogdandy hob die große Bedeutung dieses, inzwischen aufgegebenen, Titels hervor: „Den vielleicht machtvollsten Beitrag, den der Verfassungsvertrag zur Förderung einer Wahrnehmung der Unionsbürger als Mitglieder einer Gruppe leistet, ist seine Bezeichnung. Der Terminus Verfassung dürfte angesichts der Debatten, welche die Arbeiten des Konvents begleitet haben und die Ratifikation begleiten dürfte, von einer Mehrzahl der Unionsbürger als Symbol für das Bestehen einer politischen Gemeinschaft verstanden werden, der sie als Unionsbürger zwangsläufig angehören.“[3] Im Entwurf des Konvents für diesen Verfassungsvertrag vom Juli 2003 wurde dieser Aspekt der Identitätsfindung noch zusätzlich durch die Hinzufügung eines Zitats des Griechen Thukydidis aus seiner sogenannten Totenrede des Perikles unterstrichen. Es wurde an den Beginn der Präambel gesetzt und lautete: „Die Verfassung, die wir haben...heißt Demokratie, weil der Staat nicht auf wenige Bürger, sondern auf die Mehrheit ausgerichtet ist." Luciano Canfora hat aufgezeigt, welch genialen Fehlgriff der Konvent damit getan hatte, "denn Perikles verwendet den Begriff 'Demokratie' mit großem Unbehagen und setzt alles auf die Freiheit".[4] Und diese Freiheit ist bekanntlich mit Demokratie nicht gleichzusetzen.

 

In der schließlich unterzeichneten Fassung des Verfassungsvertrags vom Oktober 2004 fehlte allerdings dieses Zitat. Sie begann, wie bei EU Verträgen üblich, mit der Aufzählung der gekrönten Häupter und Präsidenten der EU-Mitgliedstaaten, und hier mit der „Majestät des Königs der Belgier“ am Anfang. Damit wurde zum Ausdruck gebracht, dass es sich bei dem Vertrag über eine Verfassung für Europa eben auch nur um einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen Staaten handelte. Die Kurzbezeichnung "Verfassungsvertrag“ drückte diese juristische Zuordnung denn auch sehr viel besser aus als die irreführende Bezeichnung "Verfassung".

 

Im Lissabonner Vertrag ist nun von einer Verfassung nicht mehr die Rede. Bereits im Mandat der Regierungskonferenz für die Aushandlung des Lissabonner Vertrags wurde im Juni 2007 festgelegt: "Der Vertrag über die Europäische Union und der Vertrag über die Arbeitsweise der Union werden keinen Verfassungscharakter haben. (...): Der Ausdruck 'Verfassung' wird nicht verwendet (...)." Die durch das Scheitern des Verfassungsvertrages in Frankreich und den Niederlanden erzwungene Aufgabe des Verfassungsprojektes wiegt schwer. Sie ist Ausdruck der Tatsache, dass von einer weiteren Vertiefung der Union nicht länger mehr die Rede sein kann.[5]  

 

Ebenso wichtig wie die eine Gruppenidentität stiftenden Symbole - hierzu zählt auch die Europaflagge auf den Autokennzeichen einiger EU-Staaten - sind die "großen Erzählungen“ über Europa. Armin von Bogdandy hat ihre Bedeutung wie folgt beschrieben: „Die wesentliche Erkenntnis lautet, dass jede soziale Identität und damit Gruppe Frucht einer öffentlichen Erzählung ist, eine soziale Konstruktion. Jede soziale Identität bildet sich anhand einer – oft recht begrenzten – Anzahl von Einträgen in einer Art kollektivem Wörterbuch, das für jede Gruppe angelegt ist und die jedem Mitglied mehr oder weniger bekannt und vertraut sind.“[6]

 

Die erste große Erzählung: „Die europäische Integration hat den Frieden in Europa bewahrt" 

 

Die Legende einer erst mit der europäischen Integration möglich gewordenen Überwindung kriegerischer Konflikte auf dem Kontinent ist die vielleicht bedeutendste große Erzählung, gibt es doch kaum eine Ansprache zu Europa, in der nicht darauf verwiesen wird, dass erst die europäische Einigung die verheerenden Kriege der großen europäischen Mächte untereinander dauerhaft unmöglich gemacht habe.

 

Nun wird kaum jemand leugnen wollen, dass der Prozess der europäischen Integration, beginnend mit der Gründung der OEEC (Organisation for European Economic Co-operation, die heutige OECD) 1948, fortgesetzt mit der Gründung des Europarats 1949, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS - der Montanunion) 1951 bis hin zu den Römischen Verträgen 1957 und der sich daraus ergebenden Entwicklung der EU zu ihrer Gestalt wie wir sie heute kennen, in den ersten 45 Jahren seit Ende des Zweiten Weltkriegs den Frieden, zumindest in Westeuropa, sicherer gemacht hat.

 

Doch zugleich fallen bei der Beschwörung dieser friedenerzwingenden Fähigkeit der europäischen Integration gleich mehrere Dinge unter den Tisch. Es war zunächst keineswegs so, dass sich die europäischen Völker nach Befreiung und Kriegsende, eben erst mit knapper Not der Einpferchung in ein nationalsozialistisches Europa der Rassen entkommen, nach einer europäischen Integration sehnten. Im Vordergrund stand vielmehr Stolz auf den geleisteten Widerstand gegen die NS-Okkupation und darauf aufbauend eine Renaissance nationaler, demokratischer und nicht zuletzt auch sozialistischer Stimmungen in den befreiten Völkern.[7] Nach einer westeuropäischen Einigung stand ihnen hingegen nicht der Sinn.

 

Unerwähnt bleibt auch die entscheidende Rolle, die die USA von Beginn an dabei spielten. Sie waren es, die die westeuropäischen Staaten in den ersten Nachkriegsjahrzehnten ermutigten, ja sie förmlich drängten, entschiedene Schritte aufeinander zuzugehen. Es waren die Vereinigten Staaten von Amerika, die die Gründung der OEEC und die 1954 am Widerstand der französischen Nationalversammlung gescheiterte Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) aktiv beförderten. Und sie standen auch der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 1957 wohlwollend gegenüber. Die USA taten dies natürlich nicht aus Selbstlosigkeit. Für sie ging es sowohl um die Einbindung und Stabilisierung des Frontstaates Bundesrepublik Deutschland als auch um die politische und wirtschaftliche Stärkung der NATO im Kalten Krieg. Diese Ergänzung der sicherheitspolitischen Integration war auch ihr Motiv bei der Förderung der Süderweiterung um Griechenland, Spanien und Portugal und vor allem bei der Osterweiterung der Union. All diese Länder waren vor ihrem EU-Beitritt bereits Mitglieder der NATO geworden, und diese Mitgliedschaft im Militärbündnis sollte – aus Sicht der USA - durch den Beitritt zur EU wirtschaftlich und politisch abgesichert werden. Genau aus diesem Grund drängen die USA heute auf die schnelle Einbindung der Balkanstaaten und der Türkei in die EU.

 

Unter den Tisch fällt bei der großen Erzählung über die Frieden erzwingende Fähigkeit Europas vor allem aber die Wirkungsmacht des Systemgegensatzes. Solange die Sowjetunion und das europäische Staatensystem des Sozialismus existierten, war eine kriegerische Auseinandersetzung unter westeuropäischen Staaten per se ausgeschlossen und allein der Gedanke daran schlichtweg absurd. Und wie sich beim Angriff auch europäischer NATO-Staaten auf Jugoslawien 1999 zeigte, kehrte mit dem Wegfall dieses Systemgegensatzes prompt ja auch der Krieg wieder nach Europa zurück.

 

Ausgegrenzt aus der Erzählung werden aber auch die vielen Kriege der europäischen Staaten, die sie seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges führten und führen, zwar nicht auf dem europäischen Kontinent aber in der Dritten Welt. Erinnert sei hier nur an die Kolonialkriege Großbritanniens in Malaysia und auf Zypern. Erinnert sei an die französischen Feldzüge in Indochina und in Algerien. Der Krieg in Nordafrika endete erst 1962, fünf Jahre nach der Verabschiedung der Römischen Verträge. Erinnert sei an den gemeinsam von Frankreich und Großbritannien geführten Angriff auf Ägypten 1956. Aber auch kleinere Mitgliedstaaten der Union hinterließen noch dem Ende des Zweiten Weltkriegs auf anderen Kontinenten ihre blutigen Spuren. So die Niederlande in den vierziger Jahren in Indonesien, Belgien im Kongo, Spanien in der Westsahara und natürlich Portugal, dessen Kriege in Afrika erst 1974 mit der Revolution im Mutterland zu Ende gingen. Und noch heute stehen Truppen von EU-Mitgliedstaaten auf verschiedensten Schlachtfeldern der Welt, auf dem Territorium des ehemaligen Jugoslawiens, im Irak und in Afghanistan, um nur die wichtigsten Schauplätze zu nennen. Es existiert hier eine eigentümliche Amnesie im europäischen Bewusstsein, über die sich bereits Eric Hobsbawm wunderte, als er über das 19. Jahrhundert schrieb.[8] Auch die Phase zwischen 1871 und 1914 ging ja als eine große europäische Friedenszeit in die europäische Geschichte ein, obwohl doch gerade in jenen Jahren die europäischen Mächte blutigste Kriege führten, aber jeweils jenseits des heimischen Kontinents.

 

Die durch die europäische Integration angeblich erreichte Friedfertigkeit Europas wird heute  für eine Abgrenzung der EU nach außen genutzt, und hier vor allem gegenüber den USA. Verkürzt wird dies in die griffige Formel gebracht: „Die Amerikaner kommen vom Mars, die Europäer hingegen von der Venus“. Und in der Tat muss man zugestehen, dass angesichts der aggressiven Haltung der USA unter Präsident George W. Bush gegenüber dem Irak und der Weigerung einiger wichtiger europäischer Staaten ihm dabei zu folgen, für eine gewisse Zeit eine Entfremdung zwischen Europa und den USA entstand, wobei das Vorgehen der USA gegenüber dem Irak nur ein Beispiel für das unilaterale Verhalten dieser Großmacht ist. Es zeigt sich ebenso in der Nichtunterzeichnung des Kyoto-Protokolls, in der Ablehnung des Internationalen Strafgerichtshofes und in der insgesamt sehr abschätzigen Behandlung der Vereinten Nationen durch die USA.

 

Wenn es ein Ereignis gab, bei dem sich dieser Abstand gegenüber den USA erkennbar manifestierte, so waren es die riesigen Demonstrationen des 15. Februar 2003 in vielen europäischen Städten gegen den damals noch bevorstehenden Angriff der USA und ihrer europäischen Verbündeten auf den Irak. Die Bedeutung dieser Demonstrationen kann nicht mit dem Verweis darauf, dass eine ganze Reihe von EU-Mitgliedsländern dann doch am Waffengang teilnahm, entwertet werden, denn auch die Öffentlichkeiten in diesen Staaten waren eindeutig gegen den Krieg eingestellt. So war es in Spanien, in Italien aber auch in Großbritannien. Von Jürgen Habermas wurden diese Demonstrationen vom 15. Februar 2003 denn auch als Geburtsstunde einer neuen europäischen Öffentlichkeit enthusiastisch gefeiert. Dabei wird leicht übersehen, dass diese Proteste nicht allein eine Angelegenheit der Europäer waren. Darauf angesprochen, dass die Demonstrationen von Djarkarta bis Washington reichten und daher eher „ein Manifest einer neuen Weltöffentlichkeit“ waren, antwortete Jürgen Habermas nur lakonisch: „Ich glaube, dass die Motive und Gründe für den Protest im Westen auf der einen, im – islamischen – Osten auf der anderen Seite, nicht dieselben waren.“[9] Man sieht: Die Konstruktion einer europäischen Identität gelingt oft eben nur unter Ausblendung der außereuropäischen Realität.

 

Mittlerweile ist der Graben, der sich kurzzeitig zwischen einigen europäischen Staaten unter Führung von Frankreich und Deutschland und den USA über die Irakfrage auftat, wieder weitgehend eingeebnet. Der neugewählte französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy unterstützt vorbehaltlos die Iranpolitik der USA und erwägt gar eine Rückkehr Frankreichs in die militärische Integration der NATO. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel setzt auf einen neuen Schulterschluss mit den USA. Der vom ehemaligen US-Verteidigungsminister Rumsfeld erfundene Gegensatz zwischen "altem" und "neuen Europa" existiert denn auch nicht mehr.

 

In der konkreten europäischen Sicherheitspolitik gibt es überdies keinen Anhaltspunkt für einen von den USA unabhängigen Kurs. In einer überaus treffenden Analyse heißt es dazu: „Die USA hatten den Jugoslawien-Krieg 1992 bis 1994 genutzt, um die Unfähigkeit der europäischen Institutionen und der UNO vorzuführen. (...) 1996 konnten die USA auf dem Berliner NATO-Gipfel erreichen, dass sich die Westeuropäer mit einem amerikanischen Veto abfinden mussten, falls sie bei Interventionen auf NATO-Kapazitäten zurückgreifen wollen.“[10] Die konkrete Politik der Unterordnung der europäischen Sicherheitspolitik unter die amerikanischen Interessen kann man gut am Schicksal der Beschlüsse des sicherheitspolitischen Gipfels von Brüssel, des sogenannten Pralinengipfels, vom April 2003 studieren, auf dem sich die Regierungschefs Frankreichs, Deutschlands, Belgiens und Luxemburgs u. a. auf die Einrichtung eines zivil-militärischen Militärstabes zur Einsatzvorbereitung ziviler und militärischer Krisenreaktionskräfte geeinigt hatten. Auch der Sitz dieses Militärstabes stand mit dem Brüsseler Vorort Tervuren bereits fest.[11] Nach langen Verhandlungen innerhalb der EU, wobei die britische Seite faktisch als Vertreter der Interessen der USA auftrat, blieb von dem eigenen Hauptquartier nur eine „Planungszelle“, bestehend aus wenigen Mitarbeitern, innerhalb des NATO-Hauptquartiers übrig. Schon im Dezember 2003 konnte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ triumphierend melden: „Von Tervuren spricht niemand mehr“.[12] Der Appell von Jürgen Habermas „dass wir uns aus der Abhängigkeit vom überlegenen Partner lösen müssen“ und die „Europäische Union deshalb eigene Streitkräfte braucht“[13], findet daher keine Entsprechung in der europäischen Wirklichkeit.

  

Die zweite große Erzählung: "Die europäische Integration bewahrt den Sozialstaat"

 

Die durch Abgrenzung nach außen versuchte Konstruktion einer europäischen Identität richtet sich auch auf Unterschiede in den Gesellschafts- und Sozialordnungen. Hier ist das so oft zitierte doch weithin unklare "europäische Sozialmodell" anzusprechen. Die Beschwörung dieses "Sozialmodells" zielt in erster Linie auf Abgrenzung der EU zu den USA, inzwischen ebenso gegenüber Mächten wie China, Indien und Russland. Im Verfassungsvertrag gab es dazu bereits einen Eintrag, der in den Lissabonner Vertrag übernommen wurde. Als ein Ziel der Union wird dort "eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt" genannt. Und weiter heißt es: "Sie (die Union, A.W.) bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes." Die Betonung liegt dabei auf "sozialer Gerechtigkeit" im Unterschied zur "Gerechtigkeit" allein, wie sie in der Präambel der Verfassung der Vereinigten Staaten steht.

 

Auch hier ist Jürgen Habermas zu nennen, der in der europäischen Verfassungsdiskussion den Versuch unternommen hat, um das europäische Sozialmodell herum eine eigene europäische Identität aufzubauen. Auch dies geschieht vor allem in Abgrenzung gegenüber den USA. Er stellte dabei die Frage: „Können (...) unsere kleinen oder mittelgroßen Nationalstaaten je auf sich allein gestellt die Handlungskapazität bewahren, um dem Schicksal einer schleichenden Assimilation an das Gesellschaftsmodell zu widerstehen, das ihnen von dem heute herrschenden Wirtschaftsregime angedient wird? Dieses Modell ist, polemisch zugespitzt, durch vier Momente geprägt:

-         durch das anthropologische Bild vom Menschen als einem rational entscheidenden Unternehmer, der seine eigene Arbeitskraft ausbeutet;

-         durch das sozialmoralische Bild einer postegalitären Gesellschaft, die sich mit Marginalisierungen, Verwerfungen und Exklusionen abfindet;

-         durch das ökonomische Bild einer Demokratie, die Staatsbürger auf den Status von Mitgliedern einer Marktgesellschaft reduziert und den Staat zum Dienstleistungsunternehmen für Klienten und Kunden umdefiniert;

-         schließlich durch das strategische Ansinnen, dass es keine bessere Politik gibt als diejenige, die sich selber abwickelt.“ [14]

 

Beim Lesen dieser, als Abgrenzung Europas gegenüber den USA gedachten Kriterien, stellt sich die Frage, ob damit nicht sehr treffend auch die Europäische Union der Lissabon-Strategie und der Dienstleistungsrichtlinie beschrieben ist. "Europa glaubt gerne von sich selber, dass es anders wäre", schrieb dazu Christoph Herrmann in einem Artikel in der Zeitschrift Kurswechsel.[15] Und Ines Hofbauer erläutert in demselben Heft den Unterschied zwischen dem hergebrachten europäischen Wohlfahrtsstaat und dem heutigen 'Europäischen Sozialmodell': "Während welfare - Politik, die Konzeption des europäischen Wohlfahrtsstaates, auf dem Ausbau von sozialen Rechten seiner BürgerInnen beruhte, wird soziale Sicherung nun nicht mehr als Recht betrachtet, das auf Solidarität basiert, sondern vielmehr als eine Investition, um den Verlust von Möglichkeiten zu verhindern. Sozialpolitik soll also nicht mehr unsoziale Ergebnisse des Marktes korrigieren oder Marktlogiken gar aufheben, sondern wird so selbst Element des Marktes."[16]

 

Frank Deppe beschreibt die noch Anfang der 90er Jahre bestehenden Hoffnungen und die Enttäuschungen: „Nachdem die 'Charta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer' unverbindlich geblieben war, aber als Protokoll zum Vertrag von Maastricht aufgewertet wurde, erzeugten die Vereinbarungen über die Eurobetriebsräte und den Elternurlaub, sowie die Verhandlungen über die atypischen Beschäftigungsverhältnisse, später die Aufnahme des Beschäftigungskapitels in den Amsterdamer Vertrag (1997) Hoffnungen auf die Herausbildung eines europäischen Systems der Arbeitsbeziehungen bzw. auf einen 'Euro- Korporatismus'. Solche Hoffnungen wurden enttäuscht. Obwohl in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre in zahlreichen Mitgliedstaaten der EU Regierungen der linken Mitte (also mit sozialdemokratischer Führung oder Beteiligung) an die Macht kamen, kam die Entwicklung eines europäischen Sozialmodells nicht voran.“[17]

 

Verbunden wird die sozialpolitische Abgrenzung gegenüber den USA regelmäßig mit der Beschwörung eines anderen, spezifisch europäischen Weges in der Globalisierung. Noch einmal sei Habermas beispielhaft zitiert: "Die Regulierungskraft des Nationalstaats reicht längst nicht mehr aus, um ambivalente Folgen der wirtschaftlichen Globalisierung abzufedern. Was heute als 'europäisches Gesellschaftsmodell' gerühmt wird, lässt sich nur dadurch verteidigen, dass die Politik den Märkten selbst nachwächst. Allein auf europäischer Ebene kann ein Teil der politischen Steuerungsfähigkeit zurückgewonnen werden, die auf nationaler Ebene so oder so verloren geht."[18]

 

Damit werden die Dinge von ihm faktisch auf den Kopf gestellt. Claus Noé, der frühere Staatssekretär beim Bundesfinanzminister Oskar Lafontaine, hat die wirklichen Zusammenhänge in einem Interview klargestellt. Er fragte: "Wie kam der Neoliberalismus, wie kam die Deregulierung nach Europa? Wie kam die Globalisierung nach Europa? - Diese Fragen werden selten richtig beantwortet. Sie kamen aus Europa! Entscheidend dafür war, dass man in den späten 1970er Jahren einen offenen gemeinsamen Binnenmarkt wollte. Da war die erste politische Aussage: Wir brauchen gemeinsame Regeln, eine Harmonisierung der Regeln. Dann stellte man fest, dass dies ewig dauern würde, man es so schnell nicht hinbekommen wird. Dann kam die These auf: 'Wettbewerb der Systeme'. Das bedeutete: 'Wir machen die Grenzen auf, ohne gemeinsame Regeln zu setzen'. Die Öffnung der Grenzen, ohne dass der ausländische Anbieter verpflichtet wird, irgendwelche Regeln - und schon gar nicht die des Ziellandes - einzuhalten. Damit begann die Globalisierung. Wir sehen, die Globalisierung begann in Europa, die Globalisierung, die Aushebelung der staatlichen Souveränität durch Öffnung der Grenzen. All das begann nicht bei den bösen Amerikanern und nicht bei den Angelsachsen, sondern hier in Europa in der 1970er Jahren."[19]

 

Sowohl das „europäische Sozialmodell“ als auch die sicherheitspolitische "Selbstbehauptung Europas" sind denn auch eher Mythen, und die Konstruktion einer europäischen Identität in Abgrenzung nach außen – und hier vor allem zu den USA hin - ist in ihrem Kern eine ideologische. Zur Annahme von in zentralen Fragen unterschiedlicher Wege zweier kapitalistischer Zentren taugt sie nicht, da mag ein Jeremy Rifkin mit einem wenig seriösen Bestseller über die "Die Vision einer leisen Supermacht“[20] der europäischen Seele noch so schmeicheln wollen.

 

In der Auseinandersetzung um den Verfassungsvertrag wurde die konstruierte Abgrenzung nach außen als Hebel zu seiner Durchsetzung bemüht. Am 31. Mai 2003 plädierten sieben Intellektuelle von Rang in führenden europäischen Zeitungen für ein neues Selbstbewusstsein der Europäer. Im Rahmen dieser konzertierten Aktion veröffentlichten Jacques Derrida und Jürgen Habermas in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ eine Erklärung unter dem Titel „Unsere Erneuerung. Nach dem Krieg“. Und während der heftigsten Auseinandersetzungen um das französische Referendum schrieb Habermas einen Essay im Pariser „Nouvel Observateur“ mit der Überschrift „Das illusionäre Nein der Linken“. Darin heißt es: “Eine Linke, die sich gegen das neoliberale Wirtschaftsregime stemmt, muss auch über Europa hinausschauen. Eine im weiteren Sinne sozialdemokratische Alternative zum herrschenden Washingtoner Konsens kann sie nur verfolgen, wenn die Europäische Union Handlungsfähigkeit nicht nur nach außen, sondern auch nach innen gewinnt. (...) Es ist Bush, der sich über ein Scheitern der europäischen Verfassung freuen dürfte. Im Rahmen dieser Verfassung könnte Europa nämlich eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik entwickeln, die über genügend soft Power verfügt, um der Opposition gegen die Weltordnungsvorstellungen der Neokonservativen, auch in den Vereinigten Staaten selbst, den Rücken zu stärken.“[21]

 

Am Ende hörten die französischen und die niederländischen Bürgerinnen und Bürger nicht auf diese Sirenengesänge. Aber, und dies sei hier nur angemerkt, auch die US-amerikanische Regierung freute sich keineswegs über den Ausgang der beiden Referenden.

  

Zum verfassungsrechtlichen Charakter der Europäischen Union

 

Der Charakter der Europäischen Union und ihr Verhältnis zu den nationalstaatlichen Verfassungsordnungen sollen hier unter zwei Aspekten untersucht werden. Zunächst soll auf die Unionsbürgerschaft eingegangen werden, die bereits seit Jahren neben den Staatsbürgerrechten der Mitgliedsländer existiert. Zum anderen sollen Bedeutung und Reichweite der "europäischen Grundrechte" erläutert werden, wie sie sich seit 2000 in der Grundrechtecharta finden.

 

Bereits mit dem Vertrag von Maastricht hat die EU 1993 eine Unionsbürgerschaft geschaffen, die zur nationalen Staatsangehörigkeit hinzutritt.[22] In einer Analyse des Verfassungsrechtlers Martin Nettesheim heißt es: "Die Unionsbürgerschaft wurde vor allem deshalb geschaffen, um eine Projektionsfläche politischer Imagination zu schaffen, auf der sich die Europäische Union als politischer Herrschaftsverband abbilden kann. Der Vertragsgeber suchte nach einem Konstrukt, mit dem sich die Europäische Union im Prozess der Wandlung von einem wirtschaftsliberalisierenden Zweckverband zu einem politischen Hoheitsträger als Verband darstellen konnte, der sich (auch) auf europäische Bürger stützt und von diesen seine Legitimation ableitet. Es lag damals nicht fern, sich dabei der Form der rechtlich konstituierten Bürgerschaft zu bedienen, - und sich insofern implizit an die in der Theorie der Staatsbürgerschaft (beziehungsweise Staatsangehörigkeit) eingeschriebene Idee einer rechtlich verfassten Legitimations- und Treuebeziehung zwischen Bürger und Hoheitsgewalt anzulehnen."[23]

 

Doch diese Unionsbürgerschaft unterscheidet sich grundsätzlich von einer nationalen Staatsbürgerschaft. Sie gewährt dem Unionsbürger nur wenige originäre Rechte. Zu ihnen zählt, dass sich jeder Unionsbürger im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten "frei bewegen und aufhalten" kann (Art. 18 EGV). Dazu zählt das Petitionsrecht und das Recht auf Anrufung des Europäischen Bürgerbeauftragten (Art. 21 EGV), die Möglichkeit auf dem Hoheitsgebiet eines dritten Landes den diplomatischen und konsularischen Schutz eines jeden EU-Mitgliedstaates in Anspruch nehmen zu können (Art. 20 EGV) sowie das passive und aktive Wahlrecht bei Kommunalwahlen und bei den Wahlen zum Europäischen Parlament eines jeden Unionsbürgers mit Wohnsitz in einem Mitgliedsland, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt (Art.19 EGV). Zu den Unionsbürgerrechten lassen sich ferner Rechtspositionen zählen, die ökonomische Zwecke haben - wie etwa die Arbeitnehmer- oder Dienstleistungsfreiheit. "Nicht als Bürger (citoyens), sondern als Wirtschaftsfaktor im Markt ("Marktbürger") adressierten die Verträge die Angehörigen der Mitgliedstaaten."[24]

 

Es fehlt der Unionsbürgerschaft mithin die besondere, reziproke Treuepflicht einer modernen nationalen Staatsbürgerschaft, die darin besteht, dem Staatsbürger im Austausch für seine Unterstellung unter die staatliche Hoheitsgewalt ein Mindestmaß an sozialem Schutz zu gewähren. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist diese reziproke Treuepflicht in Absatz 1 von Artikel 20 fest verankert: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat". Artikel 20 ist übrigens unveränderbar und gibt in seinem Absatz 4 das Recht zum Widerstand "gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen".

 

Die Grundrechtecharta war von einem Konvent im Jahre 2000 ausgearbeitet und auf dem EU-Gipfel im Dezember desselben Jahres „feierlich proklamiert“ worden, ohne jedoch bisher in Kraft getreten zu sein. Dem Lissabonner Vertrag ist sie nun als Protokoll beigefügt. In ihr finden sich etwa das „Verbot der Diskriminierung“, die Forderung nach „Gleichheit von Männern und Frauen“ und ein „Recht auf Zugang zu Dokumenten“ als Bürgerrecht. Wichtige soziale Grundrechte sind hingegen nur schwach ausgeprägt. Statt eines Rechts auf Arbeit wird nur „das Recht zu arbeiten“ proklamiert. Vergeblich sucht man in der Charta auch ein dem deutschen Grundgesetz entsprechendes Sozialstaatsgebot oder gar einen Sozialisierungsartikel. Stattdessen ist ein Grundrecht der „unternehmerischen Freiheit“ aufgenommen worden.

 

In den Entschließungen der Gewerkschaften zum Verfassungsvertrag wurde die Aufnahme der Grundrechtecharta jedoch regelmäßig als „Fortschritt“ hervorgehoben. So etwa in der Erklärung des Vorstandes der IG Metall zum Vertrag über eine Verfassung für Europa vom 13.12.2004. Dort heißt es: „Ebenfalls begrüßen wir, dass als Teil II der Verfassung die Charta der Grundrechte aufgenommen wurde. Die Union gründe sich, so heißt es dort, auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität.“ In der Erklärung des DGB vom 29.09.2003 kann man lesen: „Eine wichtige Forderung der Gewerkschaften an den Konvent war die Verankerung der Charta der Grundrechte in der Verfassung. Dass die Charta in unveränderter Form als zweiter Teil der Verfassung in den Entwurf aufgenommen wurde, ist ein wichtiger Fortschritt.“ Geradezu euphorisch fiel die Stellungnahme von Verdi aus: „Die Grundrechtecharta enthält Grundrechtsbestimmungen, die über die deutsche Verfassung hinausgehen, wie z. B. das Recht der Bürgerinnen auf eine gute Verwaltung.“

 

Die Europäische Union beschränkt sich mit der Grundrechtecharta vor allem auf die Gewährung von Abwehrrechten des Bürgers und hier vornehmlich auf die des Wirtschaftsbürgers. Sie kennt nicht die modernen staatlich gewährten Beteiligungsrechte, die vielen nach 1945 entstandenen Verfassungen eigen sind. Die Union garantiert negative und nicht auch positive Rechte. Was diese positiven Rechte angeht, so verweist die EU sowohl in der Fassung ihrer Unionsbürgerschaft als auch bei der Formulierung von europäischen Grundrechten lediglich auf die Rechte, wie sie von ihren Mitgliedstaaten garantiert werden. Sie selbst bietet das Bild eines liberalen Nachtwächterstaats aus dem 19. Jahrhundert und nicht das des modernen Sozialstaats. Die EU garantiert allein universalistische Prinzipien wie die Freiheit, die Gleichheit, die Neutralität und das Prinzip des Verbots der Schädigung des anderen.

 

Ein Liberaler wie Ralf Dahrendorf sieht denn auch nicht zu Unrecht den Wert und die Bedeutung Europas darin, "beispielhaft vorzuführen, wie sehr unterschiedliche Staaten effektiv in wichtigen Bereichen zusammenarbeiten und eine Gemeinschaft des Rechts schaffen können, (...) von dem zu hoffen ist, dass es eines Tages in noch viel größeren Räumen und Zusammenhängen, nämlich letztlich weltweit, bewerkstelligt wird." Und weiter: "Herrschaft des Rechts und der Demokratie - das ist die Richtung, in die ich blicke, wenn ich von gemeinsamen Werten rede. Und diese Werte sind nach meiner Überzeugung gerade nicht spezifisch europäisch. Sie sind europäisch, auch europäisch, aber sie sind nicht spezifisch europäisch; und ich würde daher aus diesen gemeinsamen Werten, so wie sie mir vorschweben, nicht eine europäische Identität ableiten." Für Dahrendorf ist daher Europa - so wörtlich - "eine Kopfgeburt, ein Arrangement", er sieht in dem "Binnenmarkt eine ganz außerordentliche Errungenschaft" und hält den Vertrag von Maastricht für "wichtiger" als den Verfassungsvertrag. Was schließlich die Möglichkeit angeht, ein soziales Europa zu schaffen, so ist sein Urteil vernichtend: "Die EU ist, streng genommen, an keinem Punkt in der Lage, einen interessanten Beitrag zur Verstärkung der sozialen Gerechtigkeit zu leisten. Sie ist einfach nicht so konstruiert - keiner hat sie so gewollt. Und wenn jetzt der Versuch gemacht wird, sie dafür zu mobilisieren, wird man Parlamentsresolutionen kriegen, aber keine Aktionen."[25] Diese Bewertung des Charakters der Europäischen Union durch einen Erzliberalen wie Dahrendorf mag manchem auf der Linken nicht gefallen, der die gegenwärtige EU gern zu einem sozialen Europa erweitert sehen will, ohne dabei aber zugleich ihre Grundlagen in Frage stellen zu wollen. Doch anders als Habermas orientiert sich Dahrendorf an den Realitäten, vor allem an den konkreten Aussagen der Verträge.

  

Europa als Staatsräson

 

Die Versuche zur Etablierung einer eigenständigen europäischen Identität entbehren demnach des eigentlichen Kerns aller modernen Staaten. Und dies ist die rechtlich verfasste Legitimitäts- und Treuebeziehung zwischen Bürgern und Hoheitsgewalt, wie sie etwa im nationalen Staatsangehörigkeitsrecht zum Ausdruck kommt. Es ist daher auch nicht zu erwarten, dass in absehbarer Zeit diese traditionell auf den Nationalstaat gerichteten Erwartungen nach Gewährung von Schutz und Bereitstellung eines Raums zur Entfaltung der eigenen Persönlichkeit durch eine europäische Identität abgelöst wird.

 

Doch trotz der intensiven Auseinandersetzung mit dem Verfassungsvertrag ist eine generell unkritische Haltung gegenüber Europa noch immer weit verbreitet. Diese unkritische Haltung ist das Einfallstor, um die auf nationalstaatlicher Ebene vor allem von der Arbeiterbewegung erkämpften demokratischen und sozialen Rechte systematisch zu unterminieren und abzubauen. Zwar mag der "Europagedanke" nur unter den politischen Eliten wirklich verankert sein, doch gehört - wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ einmal so treffend schrieb - die europäische Einigung zur "deutschen Staatsräson"[26], gegen die man sich nicht ungestraft stellt. Dieser "deutschen Staatsräson" unterwerfen sich deutsche Sozialdemokraten gleichermaßen wie deutsche Gewerkschafter. Und selbst schärfste Kritik an Europa kommt nicht ohne die obligate Eingangsformulierung aus, dass man selbstverständlich für ein vereintes Europa eintrete. Übersehen wird dabei regelmäßig, dass es aber nicht um ein abstraktes Europa, sondern vielmehr um ein ganz konkretes, nämlich jenes in den Verträgen verankerte Europa geht. Und dieses Europa ist eindeutig ein Rückschritt gegenüber den gesellschaftlichen Ordnungen, wie sie in den meisten EU-Mitgliedsländern nach 1945 entstanden sind.

 

Mit Blick auf Europa haben sich die politischen Fronten gedreht. War früher die Linke dagegen und die Rechte dafür, so ist es heute umgekehrt. Die gut ausgebildeten, Fremdsprachen beherrschenden, weit gereisten und sich in fremden Kulturen auskennenden Ober- und Mittelschichtsangehörigen empfinden die europäische Integration weiterhin als anregend und spannend, während die Reformverlierer Europa durchaus zu Recht skeptisch gegenüberstehen. So sind denn auch so gut wie alle Anhänger von FDP und Grünen Befürworter der real existierenden EU. Auch SPD und CDU/CSU sind proeuropäisch ausgerichtet, allerdings müssen diese Parteien schon Rücksicht nehmen auf kritische Stimmen von unten.

  

Europa als Ort des Kampfes um Hegemonie

 

Die eingangs gestellte Frage, inwieweit mit der EU bereits eine „Projektionsfläche politischer Imagination“ existiert, muss daher bejaht werden. Und diese „Projektionsfläche“ ist in der Tat ein wichtiger Ort des Kampfes um Hegemonie.

 

Daraus folgt, dass den vielfältigen Formen der Zusammenarbeit, die es mittlerweile auf europäischer Ebene gibt, große Bedeutung zukommt. Dies betrifft etwa die Möglichkeiten des Europäischen Parlaments, das Agieren europaweiter Organisationen wie der Europäischen Linkspartei, die Entwicklung von Arbeitszusammenhängen wie Euromärsche und Euromemo, von Europäischen Sozialforen und ähnlichem. Hier können Erfahrungen ausgetauscht und Anstöße für Debatten in den Einzelstaaten gegeben werden. All dies sollte daher unbedingt unterstützt und gefördert werden. Aber zugleich muss bewusst bleiben, dass die breite Wählerschaft in den Mitgliedsländern auf der europäischen Ebene nur wenig Einfluss nehmen kann, denn es existiert dort keine Öffentlichkeit. Dafür fehlen alle Voraussetzungen. Es mangelt an einem verbindenden kulturellen Hintergrund und an europaweit verbreiteten Medien. Vor allem fehlt es an einer von allen EU-Bürgern gleichermaßen verstandenen wie gesprochenen Sprache.

 

Es scheint, dass diese Zusammenhänge insbesondere von jenen, die von der neoliberalen Offensive des Kapitals am stärksten betroffen sind, zunehmend besser verstanden werden. Von der arbeitenden Bevölkerung wird die Politik der einstmals mit so viel Hoffnung betrachteten Europäischen Union immer stärker als Bedrohung empfunden. Es schwindet die Erwartung, auf sie noch wirksam Einfluss nehmen zu können. Auch deshalb geht die Beteiligung an den Wahlen zum Europäischen Parlament von Mal zu Mal zurück. Immer schwieriger sind Volksabstimmungen über europäische Fragen zu gewinnen. Immer häufiger wird der Mechanismus durchschaut, mit dessen Hilfe die politische Klasse auf nationalstaatlicher Ebene nicht durchsetzbare unsoziale Maßnahmen auf dem Umweg über Brüssel fast geräuschlos exekutiert. Das Ausbleiben des nunmehr seit Jahrzehnten, vor allem von Sozialdemokraten und Gewerkschaftern versprochenen „sozialen Europas“ lässt diese Parole wertlos werden. Immer besser wird hingegen verstanden, dass Widerstand auch gegen europäische Entscheidungen auf der staatlichen Ebene erfolgreich sein kann, da er nur hier über eine ausreichende Öffentlichkeit und einen demokratischen Raum verfügt. Dies haben die Volksabstimmungen über den Verfassungsvertrag gezeigt.

 

Es geht hier nicht um die Verteilung von Sympathien zwischen Europa und Nationalstaaten, es geht schon gar nicht um die Renationalisierung europäischer Politik. Es ist aber doch nun einmal so, dass der Neoliberalismus einer internationalen Agenda folgt, seine Durchsetzung hingegen in Auseinandersetzungen auf nationaler und lokaler Ebene erfolgen muss. Hier treffen aber seine Strategien auf historisch gewachsene lokale Eigenheiten und nationale Traditionen, die zu Widerständen werden können. Nach Colin Leys "gibt es einen offensichtlichen Konflikt zwischen der Logik der Legitimation der Kapitalakkumulation, die die globale Ökonomie antreibt und der Logik der Legitimation, die die Politiken in allen Staaten mit freien Wahlen bestimmt."[27] Ausdruck dieses Konflikts sind dann eben solch überraschenden Ereignisse wie die Ablehnung des Verfassungsvertrages in Frankreich und in den Niederlanden oder die immer geringer werdende Beteiligung an den Wahlen zum Europäischen Parlament, da es als machtloses Instrument angesehen wird. Diese große Verweigerung wurde in einem Kommentar der FAZ sehr treffend mit den Worten beschrieben: "Das Publikum verlässt den Saal." Politiker und Parteien aber, die dieses widerständige Potential im Volk ansprechen und die um sich greifende bloße Verweigerungshaltung in ein aktives Handeln gegen die neoliberale Agenda verwandeln wollen, werden von den Herrschenden regelmäßig als Populisten diffamiert und ausgrenzt.

 

Das Eintreten für Demokratie und Selbstbestimmung des Volkes wird in vielen Mitgliedsländern der Rechten überlassen. Ihnen hat die Linke diesen Raum freiwillig geöffnet. Die einstmals auch von ihr erhobenen Forderungen nach Beschränkung europäischer Macht, nach fester Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten, nach Rückübertragungen von Entscheidungsrechten auf die nationalstaatliche Ebene, nach Stärkung des Einflusses der nationalen Parlamente und nach strikter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips sind in Deutschland heute weitgehend eine Angelegenheit der politischen Rechten. Es waren Abgeordnete der CSU, die mit diesen Argumenten im Bundestag Front gegen den Verfassungsvertrag machten. Und die Verfassungsbeschwerde gegen diesen legte der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler ein. Es sind Abgeordnete, denen zugleich der Gottesbezug im Vertrag fehlt, und die sich im Streit um die EU-Finanzen als Anhänger von Tony Blair zu erkennen gaben. Kräfte, die aus dem tiefen Reservoir eines kleinbürgerlichen Nationalismus schöpfen.

 

Doch dies ist nicht überall in Europa so. Vor allem in Großbritannien, in Skandinavien, in Griechenland und in Portugal gibt es auch in der politischen Linken ein waches Bewusstsein über den engen Zusammenhang von Demokratieabbau und Europäisierung. Verstanden hat man das auch in Irland, Österreich, der Tschechischen Republik und in den Niederlanden. Die dort geübte Kritik reflektiert in erster Line die Lage kleinerer Länder, deren staatliche Souveränität durch die wachsende Macht der großen EU-Staaten mehr und mehr eingeschränkt wird.

 

Auch die deutsche Linke muss sich diesen Raum zurückerobern. Voller Angst, der „Europafeindlichkeit“ geziehen zu werden, was heute ähnlich verwerflich erscheint wie einstmals die "Vaterlandslosigkeit" der alten Arbeiterbewegung, befürworteten etwa die Gewerkschaften den Verfassungsvertrag. Lediglich die IG Metall und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft äußerten sich kritisch. Der DGB, aber auch ver.di sangen hingegen im Chor der Befürworter mit. Dabei hätte nur ein Blick über den Rhein genügt, um zu erkennen, dass mit dem Verfassungsvertrag keineswegs die Forderungen der Gewerkschaften an ein soziales Europa erfüllt werden. Die französische Gewerkschaft CGT schloss sich auf ihrem Kongress mit guten Argumenten der Nein - Kampagne an, übrigens gegen den Willen ihrer Führung![28] Kaum bekannt ist, dass sich auch die britischen Gewerkschaften klar und eindeutig gegen den Verfassungsvertrag aussprachen und auch gegen ihn mobilisierten.

 

Es ist es an der Zeit, Bilanz zu ziehen. Mit der Verabschiedung der Einheitlichen Europäischen Akte 1987 und dem Vertrag von Maastricht 1992 folgt die Union nun schon seit Jahrzehnten einem Binnenmarktkonzept, das die auf nationalstaatlicher Ebene erkämpften sozialen Errungenschaften systematisch negiert. Es reicht daher schon lange nicht mehr aus, nur einzelne, herausgehobene, besonders drastische Entscheidungen der EU - wie etwa die zur Dienstleistungsrichtlinie - zu geißeln und ansonsten weiter unverdrossen das "soziale Europa" einzufordern, das doch aber in den Verträgen gar nicht vorgesehen ist. Vor allem die deutschen Gewerkschaften müssen sich vorwerfen lassen, damit nur eine gefällige Begleitmusik zu einem ansonsten üblen Bühnenstück beizusteuern. Gewollt oder ungewollt entmutigen und desorientieren sie damit zugleich die Kräfte, die den europäischen Kurs als ganzes in Frage stellen wollen.

 

Dieses andere, soziale, demokratische, ökologische und feministische Europa wird nur dann in Reichweite kommen, wenn zunächst einmal die verhängnisvolle Fahrt des Zuges in Richtung eines vollständigen neoliberalen Europas aufgehalten ist. Und dies wiederum kann nur durch Mobilisierungen in den jeweiligen Mitgliedsländern erreicht werden. Die sogenannte "europäische Zivilgesellschaft" ist dafür viel zu schwach. Wie ein solcher Widerstand auf nationalstaatlicher Ebene organisiert werden kann, haben etwa die Proteste gegen die Dienstleistungsrichtlinie gezeigt.[29]

 

Die deutsche Linke muss den auf nationalstaatlicher Ebene organisierten Kampf zur Erhaltung der Errungenschaften des Sozialstaates aktiv führen. Er ist keinesfalls als ein Rückfall in einen engstirnigen Nationalismus misszuverstehen. Versteht es die Linke nicht, diesen Widerstand zu politisieren und anzuleiten, so werden es andere Kräfte tun, die längst bereitstehen, um ihren kleinbürgerlichen, chauvinistischen und fremdenfeindlichen Ideologien endlich den geeigneten Resonanzboden zu verschaffen.

 



[1] Vgl. Martin Nettesheim, Die Unionsbürgerschaft im Verfassungsentwurf – Verfassung des Ideals einer politischen Gemeinschaft der Europäer?, in: Integration, Heft November 2003, 4/03, S.428 ff

[2] The Hague wants safeguards against EU powers in new treaty, in: Euroobserver vom 13.11.2006

[3] Amin von Bogdandy, Europäische Verfassungspolitik als Identitätspolitik, in: Kritische Justiz, Heft 2, 2005, S.110 (119)

[4] Luciano Canfora, Eine kurze Geschichte der Demokratie, S. 357, Köln 2006

[5] Vgl. Andreas Wehr, Wohin geht die Europäische Union, in: Marxistische Blätter, Heft 5, 2007, S.14 f.

[6] Arnim von Bogdandy, a. a. O., S. 114

[7] Vgl. Georg Polikeit, Die Legitimationslegende der EU, in: Marxistische Blätter, Heft 2, 2005 

[8] Vgl. Eric Hobsbawm, Das Zeitalter der Extreme, München/Wien, 1994

[9] Vgl. Europäische Identität und universalistisches Handeln, Nachfragen an Jürgen Habermas, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 7/2003, S. 806

[10] Paul Schäfer, Alles paletti – Eine erste Bilanz, in: Ulrich Albrecht/Paul Schäfer (Hg.), Der Kosovo-Krieg, Fakten, Hintergründe, Alternativen, Köln, 2000, S. 221

[11] Vgl. zum "Brüsseler Pralinengipfel" von April 2003: Andreas Wehr, Europa ohne Demokratie, Die europäische Verfassungsdebatte - Bilanz, Kritik und Alternativen, Köln 2004, S. 90f.   

[12] Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 4. Dezember 2003

[13] Vgl. Preisrede von Jürgen Habermas anlässlich der Verleihung des Bruno-Kreisky-Preises für das politische Buch 2005 am 9. März 2006 in Wien auf janata@renner-insitut.at 

[14] Jürgen Habermas, Warum braucht Europa eine Verfassung? In: Die Zeit vom 21.07.2003

[15] Christoph Hermann, Neoliberalismus und die Europäische Union, Kurswechsel 1/2007, S.27

[16] Ines Hofbauer, Das 'Europäische Sozialmodell' als transnationales Konzept, in: Kurswechsel 1/2007, S.44 

[17] Frank Deppe, Der Umbau des Sozialstaats in Europa und die Probleme der Gewerkschaften, in: Soziales Europa? Perspektiven des Wohlfahrtsstaates im Kontext von Europäisierung und Globalisierung, Wiesbaden, 2005

[18] Jürgen Habermas, Das illusionäre Nein der Linken, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 6/2005, S.756 

[19] Kehrt der Keynesianismus zurück? Gespräch mit Claus Noé, in: Berliner Debatte Initial 17 (2006) 4, S.7

[20] Jeremy Rifkin, Der amerikanische Traum. Die Vision einer leisen Supermacht, Frankfurt, 2004

[21] Jürgen Habermas, Das illusionäre Nein der Linken, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 6/2005, S. 756. Der Artikel war zuvor, am 5.Mai 2005, im „Nouvel Observateur“ erschienen.

[22] Vgl. Art. 17 EG-Vertrag worin es u. a. heißt: "Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt. Die Unionsbürgerschaft ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft, ersetzt sie aber nicht." 

[23] Martin Nettesheim, a. a. O., S.428

[24] Ebenda, S. 430

[25] Europa und die Zukunft des Westens. Ein Gespräch mit Lord Dahrendorf, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 3/2005, S.288 ff.

[26] Chirac, Schröder und Kwasniewski werben für Verfassung, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 20. Mai 2005

[27] Colin Leys, Market-Driven Politics. Neoliberal Democracy and the Public Interest, London, 2001, p.26   

[28] Vgl. Gewerkschaften könnten Votum für Denkzettel nutzen, in: Die Zeit vom 7. Februar 2005. Dort heißt es: "Überraschend hat sich Ende der Woche die CGT, Frankreichs zweitgrößter Gewerkschaftsbund, gegen die EU-Verfassung ausgesprochen. Die Vertreter-Versammlung der CGT-Mitgliedsgewerkschaften fiel mit ihrem Beschluss ihrem eigenen Vorsitzenden Bernard Thibault in den Rücken, der jede Festlegung zur Verfassung verhindern wollte."

[29] Diese besondere Wahrnehmung der Dienstleistungsrichtlinie in den Mitgliedstaaten ist denn auch bemerkt worden. „Aufgeschreckt von den Existenzängsten deutscher Arbeiter vor der hereindrängenden Konkurrenz haben sich die Abgeordneten in Berlin zum ersten Mal sehr früh in neue Dienstleistungs-Pläne der EU eingeschaltet. Bisher lief das immer ganz anders. Da war die Gesetzesarbeit in Brüssel längst abgeschlossen und der Bundestag begnügte sich damit, das festgezurrte europäische Regelwerk in nationales Recht zu übertragen.“ Machtspiele mit der Machtlosigkeit, in: Süddeutsche Zeitung vom 2. Februar 2005

 

 

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